Samstag, 4. September 2010

ohne Kommentar


Sarrazin:

"Ich kann doch nicht jedes Mal, bevor ich irgendetwas sage, darüber nachdenken, wie es wo ankommen könnte. Die treffendsten Aussagen fließen vom Stammhirn direkt ins Sprachzentrum und werden nicht weiter vom Großhirn kontrolliert - sonst werden sie ja auch nicht wirklich gut."

Quelle: Spiegel, März 2009



.... wer (richtig) denken kann, ist klar im Vorteil!

Sonntag, 1. August 2010

Sparen oder Selbstbedienung?!?

Anfang Juli hat die Bundesregierung ihr Sparpaket vorgelegt.

Dass die Sparmaßnahmen wieder die Bedürftigsten dieses Landes treffen, war - zumindest mir - von vornherein klar.

Normal ist doch, dass wenn es ans Sparen geht, jeder erst einmal schaut welche Ausgaben im Familienbudget unnötig sind oder welche Ausgaben sinnvoll und den Notwendigkeiten angemesen reduziert werden können.
Doch dieses Prinziep scheint der Merkel-Mannschaft und "unseren Volksvertretern" völlig fremd zu sein.

Nehmen wir nur mal das ....

.... "Konto für Sachleistungen" des Bundestages

Über dieses Konto können sich die Abgeordneten Büromaterial und z.B IT-Ausstattungen bestellen.

Bei einer derzeit monatlichen Entschädigung von 7.668,- € plus einer steuerfreien Kostenpauschale von 3.969,- € (die sonstigen Vergünstigungen nicht mit eingerechnet) sind das 11.637,- €, die jeder Abgeordnete (an Steuergeldern) bekommt. Bei dieser Summe ist mir schon mal unklar, warum davon nicht auch das Büromaterial und ggf. auch der PC gekauft werden kann.

Eingeführt wurde das Konto 1998 mit einem jährlichen Höchstbetrag von 5.125,- € je Abgeordneten. 2009 lag der Jahreshöchstbetrag pro Abgeordneten bei 12.000,- €.
Das ergibt bei 622 Abgeordneten das stolze Sümmchen von 7.464.000 € !!!

7,5 Millionen für Büromaterial und -ausstattung für 622 Leute?

Nun könnte man sagen, das Geld steht zwar zur Verfügung, doch die Damen und Herren "Volksvertreter" werden verantwortungsbewußt damit umgehen.

Weit gefehlt.

Ende 2009 ließen sich 115 Bundestagsabgeordnete ca. 400 Montblanc-Edel-Sschreibgeräte im Gesamtwert von etwa 70.000 € vom Steuerzahler "schenken".
Und schaut man auf die Gesamtnutzung des Kontos, so haben 2009 alle Abgeordneten auf dieses Konto zugeriffen. 246 nahmen mehr als 10.000 € in Anspruch und 96 haben sogar die vollen 12.000 € abgegriffen.

Diese "Volksvertreter" setzen sich dann hin und beschließen kurzer Hand die Kürzungen bei Elterngeld, Heizkostenzuschüssen von Hartz-IV-Empängern und die ersatzlose Streichung des Übergangsgeldes bei ALG-I-Empängern.

Nun sind 7,5 Millionen nicht DER Sparbeitrag - aber ein Anfang währes wohl!!!

Zumal ich mir sicher bin, dass in den einzelnen Ministerien und Resorts noch etliche ähnliche Töpfchen zu finden sin.

Foto: Dieter Schütz / pixelio.de

Freitag, 6. März 2009

Schüler vierter Klasse


Am vergangenen Donnerstag trat die Kultusministerkonferenz (KMK) zusammen und wie verlautet, soll für Schüler von Förderschulen künftig der Schulabschluss "Förderschwerpunkt Lernen" eingeführt werden. Damit würde ein neuer Schulabschluss noch unterhalb des Hauptschulabschlusses geschaffen.

Dem (Förder)Schüler selbst bringt dieser "Abschluss" nichts. Ob er nun dieses "Abschlusszeugnis
" vorweist oder wie bisher als Schulabbrecher gilt, bessere Chancen bringt es ihm nicht.

Taucht man etwas tiefer in dieses Thema ein, wird schnell deutlich, dass hier nur an der Statistik gebastelt wird.
Auf dem Bildungsgipfel im vergangenen Jahr wurde beschlossen, die Zahl der Absolventen ohne Schulabschluss (sogenannte Schulabbrecher) zu halbieren. Statt aber nun in bessere Bildung und Förderung zu investieren, greift man zu einem billigen Taschenspielertrick.
Jährlich zählt Deutschland etwa 80.000 Schulabbrecher. Davon sind etwa die Hälfte Abgänger der Sonderschulen. Verpasst man diesen, wie von der KMK beabsichtigt, einen "Schulabschluss", hat man flugs sein Ziel erreicht, ohne einen müden Euro zu investieren.

Kein Gedanke an die Verbesserung der Chancen oder gar eine bessere Bildung und Förderung von Sonderschülern. Man gibt dem Kind einen neuen Namen und schon stimmt der Laden.

Wen verwundert es eigentlich, hat doch diese Bundesregierung (und andere vor ihr auch) reichlich Erfahrung im Schönen von Statistiken. Man denke nur an die Senkung der Arbeitslosenzahlen. Oder glaubt wirklich einer in diesem Land, dass ein "1-Euro-Jober" tatsächlich in Lohn und Brot steht?

"Statt die Ausgrenzung von behinderten und lernbehinderten Schülern weiter zu verfestigen, brauchen wir endlich einen Aufbruch für ein inklusives Bildungssystem, in dem behinderte und nicht behinderte Kinder gemeinsam lernen." So die Forderung des Präsidenten des Sozialverbandes Deutschland, Adolf Bauer.

Dem ist nichts weiter hinzu zu fügen, außer eine kleine Erinnerung für deutsche Politiker, denen die Erinnerung an das Grundgesetz dieses Staates langsam aber sicher zu entschwinden scheint:

  • Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. [Art.1(1) GG]
  • Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, ... [Art.2(1) GG]
  • Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. [Art.3(3) GG]
Foto: S. Hofschlaeger / www.pixelio.de

Dienstag, 24. Februar 2009

Versuchsfeld Brandenburg

Weesow, ein kleiner, zu Werneuchen gehörender Ort mit etwa 200 Einwohnern, macht zur Zeit im Zusammenhang mit einem Freisetzungsantrag für den Anbau von GA-21-Mais "Schlagzeilen".
Dies jedoch nicht in der Presse, denn in der MOZ.de fand sich seit Anfang des Jahres lediglich ein und dazu noch sehr beschwichtigender Artikel. Es sind besorgte Bürger, Imker und Landwirte die ihre Stimme erheben.

Auch mich hat erst ein Gespräch mit einer Einwohnerin von Wessso auf dieses Thema gebracht.

Bei dem von 2009 bis 2012 auf einer Fläche von ca. 8000 m² laufenden Versuch soll die Resistenz des GA-21-Mais gegenüber einem Totalherbizid getestet werden. Sowohl der genmanipulierte Mais als auch das Totalherbizid stammen aus den Labors der Firma Syngenta. Da GA-21-Mais noch nicht für den kommerziellen Anbau zugelassenist, handelt es sich hier um einen echten Freilandversuch und macht Weesow im wahrsten Sinne des Wortes zum VersuchsFELD. Hinzu kommt, dass zur Prüfung des Resistenverhaltens der Mais mit dem Totalherbizid, dessen Hauptwirkstoff Glyphosat ist, behandelt wird.

Bei den Auswirkungen von Glyphostat und GA-21-Mais (sowie genetisch veränderter Organismen [GVO] insgesammt) auf Umwelt, Tier und Mensch sind noch so viele Fragen unbeantwortet, dass derartige Freilandversuche höcht fragwürdig sind.

Einwendungen gegen den Ga21-Versuch sind beim Aktionsbündis Gentechnikfreie Landwirtschaft Berlin-Brandenbrug zu finden. (Abgabefrist endet am 5. April)

Das auf Deutschen Feldern schon länger nicht mehr das darauf ist, wonach es aussieht, wird durch die Betrachtung der Flächen deutlich, auf denen GVO wachsen. Deutschlandweit sind dies 36.884.742 m²Anbaufläche. Davon liegen 36.075.861 m² in den Neuen Bundesländern. Das sind 97,8 % der GVO-Anbaufläche. Unter den Neuen Bundesländern ist Brandenburg mit 16.524.298 m² GVO-Anbaufläche Spitzenreiter.*

Zahlen, die nachdenklich machen. Oder halten die weiter westwärts gelegenen Bundesländer nichts von landwirtschaftlichem "Fortschritt" und "innovativem" Pflanzenbau?

[* Zahlen entnommen aus: Übersicht Anbau und Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen nach Bundesländern, Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Stand 25.2.209]

Samstag, 14. Februar 2009

Daten-Messies

Die Sammelwut Deutscher Behörden und Ämter scheint keine Grenzen mehr zu kennen. Während alle Welt mit Michel-GLOSSe, Kurzzeit-Minister-Antritt, Konjunktur-Wirschafts-Rettungs-Paketen und Merkel-Barbie beschäftigt wird, tut sich im Schäuble-Hinterstübchen (fast) unbemerkt so einiges.

Frei nach dem Motto "Gestern standen wir kurz vor dem (totalen) Überwachungsstaat, heute sind wie einen Schritt weiter", wird an Gesetzen gefeilt und gebastelt, werden Kompetenzen erweitert, Befugnisse neu geregelt und Bürgerrechte eingeschränkt bzw. ausgehebelt.

Nach Polizei und Verfassungsschutz soll nun auch der BND als Auslandsnachrichtendienst umfangreiche Datenzugriffsrechte im Inland erhalten. Angedacht ist die Verknüpfung der BND-Datenbank NADIS mit den Datenbeständen von Polizei und Verfassungsschutz.

Das ursprünglich nur für die Visabehörden, die Grenzpolizeien sowie die Einwanderungs- und Asylbehörden zugängliche Visa-Informationssystems (VIS), das Daten aller Visaanträge in den EU-Staaten (unter anderem auch biometrische Daten der Antragsteller enthält) soll nun auch für BND, Verfassungsschutz und Polizei zugänglich werden. Mit dem VIS wird eine, wenn nicht sogar die größte biometrische Datenbank der welt entstehen. Zudem ist geplant, das VIS mit SIS II (dem Schengen-Informationssystem), Eurodac (System für den Vergleich der Fingerabdrücke von Asylbewerbern und illegalen Einwanderern) und dem geplanten Ein- und Ausreiseregister zu vernetzen.
Die geplante "Visa-Warndatei" , in der die Personen gespeichert werden sollen, die jemanden aus einem visumspflichtigen Land einladen oder für ihn bürgen, könnte in naher Zukunft auch Wirklichkeit werden.

Und wenn es nach dem Willen von Hans-Peter Uhl (CSU) geht, soll der BND künftig Daten Jugendlicher speichern dürfen - natürlich nur um "minderjährige Dschihad-Anhänger" zu erfassen.
Dem Verfassungsschutz will die CDU/CSU künftig erlauben personenbezogene Daten schon von Minderjährigen ab 14 Jahren zu speichern (bisher lag die Grenze bei 16 Jahren).

Hinzu kommen die rießigen Datenbestände aus der Vorratsdatenspeicherung (Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten), die Datenbanken im Zusammenhang mit den biometrischen Pässen und Personalausweisen, der elektronischen Gesundheitskarte und wer weiß, was da noch so alles kommt.

Unter diesem Gesichtspunkt ist Schäubles geplanter "Datenschutz-Gipfel" nach den Überwachungs- und Bespitzelungsskandalen bei Lidl, Bahn und Telekom sowie der Ruf nach einem "Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz" doch wohl eher ein "Feigenblatt" zur Beruhigung der aufgeschreckten Bürger.

Aber eines steht fest: Der kleine Stasi-Erich würde vor Neid erblassen.

[Bilder: www.vorratsdatenspeicherung.de]

Samstag, 7. Februar 2009

Der Michel und das Deutsche Polit-Kasperletheater

Hört, hört unser Wirtschafts-Michel schmeißt das Handtuch. Im ersten Moment dachte ich, schau her, da zieht doch tatsächlich mal ein er die Konsequenz und sagt, Leute ich packs nicht, sucht euch einen der's drauf hat und den Wirtschaftskarren aus dem Banken-, Finanz- und Weltwirtschaftssumpf zieht.

Weit gefehlt, 'ne Watschen für seinen Parteiboss war's. Statt sich um die wirklichen Probleme zu kümmern wird hier ein privater "Gamsbock-Krieg" ausgetragen.
Und dann hat der Michl doch gleich noch den Schwarzen Peter weiter gereicht. Jetzt kann er sich, egal was noch so kommen mag, beruhigt zurücklehnen und sagen: Ich wollt' ja gehen, doch der Seehofer hat mich ja net lassen.

Wenn's der Michel nun wirklich ernst gemeint hätte, wieso fragt der dann den Seehofer ob er gehen kann? Hab ich da etwa 'ne Wahl verpennt? Minister einzusetzen und zu entlassen ist doch immer noch KanzlerInen-Sache.
Wenn da ein Minister ist, der nicht mehr weiß wen er um Entlassung bitten muß, dann sollte Frau Kanzlerin ob seiner offensichtlichen Überlastung (oder Überforderung) doch umgehend seiner Bitte entsprechen und ihn ziehen lassen.

Außerdem, was sind das für "Volksvertreter"(wobei ich mich des Öfteren fage, welches Volk vertreten die eigentlich?), denen es nicht in ihre Lebensplanung passt auch über das 65. Lebensjahr hinaus Verantwortung zu übernehmen?
Hat uns einer gefragt, ob die Rente mit 67 in unsere Lebensplanung passt?

Bin gespannt, was die kommende Vorstellung so zu bieten hat.
Denn das nächste "Trari Trara, euer Polit-Kasperle ist da!" lässt bestimmt nicht lange auf sich warten.

Mittwoch, 4. Februar 2009

Der "Verbogene Paragraf"

Als ich heute die Februar-Ausgabe der SoVD Zeitung (SoVD = Sozialverband Deutschland e.V.) aus dem Briefkasten nahm, fiel mir gleich die Schlagzeile "Hartz IV erbarmungslos oder: die verordnete Obdachlosigkeit" ins Auge.

Die Evangelische Obdachlosenhilfe e.V. (EvO) vergibt alle 2 Jahre ihren Pokal "Verbogener Paragraf" an Sozialleistungsträger mit kritikwürdiger Rechtsvollzugspraxis.
Im November 2008 erhielt die ARGE (Arbeitsgemeinschaft zur Betreuung der Arbeitslosengeld II-Empfänger) Greifswald diese unrühmliche Auszeichnung.

Was war geschehen?
Die ARGE Greifswald hatte einem 53-jährigen über Monate die Leistungen versagt, weil er die geforderten schriftlichen Bewerbungen nicht erbrachte. Die Folge waren Mietrückstände, die Kündigung des Mietverhältnisses und schließlich die Zwangsräumung seitens der städtischen Verwaltungsgesellschaft. Somit landete der Mann auf der Straße.
Daß der Mann Analphabet ist, also gar nicht in der Lage ist den Forderungen hinsichtlich der schriftlichen Bewerbungen nach zu kommen, hat die ARGE offensichtlich nicht interessiert.
Die Verleihung der "Auszeichnung" hat die ARGE Greifswald offensichtlich auch mit "behördlicher Ignoranz" hingenommen, denn eine Entschuldigung für ihre Vorgehensweise, die einen Arbeitssuchenden zum Obdachlosen machte, hat es bisher nicht gegeben.

Wenn in diesem Land von einem Sozialstaat gesprochen wird, dann sollten sich doch seine Behörden und deren Tätigkeit auch diesem Begriff unterordnen - oder ist das zu viel verlangt.

Vor einigen Tagen stieß ich auf die Broschüre "Wer nicht spurt, kriegt kein Geld - Sanktionen gegen Hartz-IV-Beziehende -Erfahrungen, Analysen, Schlußfolgerungen" der Berliner Kampagne gegen Hartz IV. (PDF)
Die darin aufgezeigten Fallbeispiele belegen, daß dieser "Wahnsinn offensichtlich Metode" ist.
Nehmen wir nur das Beispiel der alleinerzeihenden Mutter, die neben ALG II noch eine Nebentätigkeit aufnehmen musste, um einigermaßen über die Runden zu kommen. In der mit ihr abgeschlossenen Wiedereingliederungsvereinbarung bestand die ARGE auf Beibehaltung der Nebentätigkeit, wohlwissend, dass es sich dabei um Prostitution handelte.

Mir scheint, in den ARGEn liegt so manches im Argen.

Gegen den (ARGE)Leitsatz "Fordern und Fördern" ist ja im Prinzip nichts einzuwenden. Nur sind hier aus meiner Sicht die Prämissen vertauscht. Fördern (auch im Sinne von Helfen und Unterstützen) sollte den Vorrang haben.
Strafe und Sanktionen (in Form von drastischen Leistungskürzungen) sind nun wahrlich die ungeeignetsten Mittel um zu motivieren. Im Gegenteil, sie schaffen Angst und Resignation.

Ob die gängige Sanktionspraxis der ARGEn mit der Menschenwürde und der Sozialstaatlichkeit (Art.1 und 20 GG) vereinbar sind wage ich hier stark anzuzweifeln. Denn das Bundesverwaltungsgericht hat schon 1954 in einer Entscheidung festgestellt: „Der Einzelne ist zwar der öffentlichen Gewalt unterworfen, aber nicht Untertan, sondern Bürger. (…) Die unantastbare, von der staatlichen Gewalt zu schützende Würde des Menschen (Art. 1) verbietet es, ihn lediglich als Gegenstand staatlichen Handelns zu betrachten, soweit es sich um die Sicherung des "notwendigen Lebensbedarfs" (…), also seines Daseins überhaupt, handelt. (…) Mit dem Gedanken des demokratischen Staates (Art. 20) wäre es unvereinbar, daß zahlreiche Bürger, die als Wähler die Staatsgewalt mitgestalten, ihr gleichzeitig hinsichtlich ihrer Existenz ohne eigenes Recht gegenüberständen.“ (BVerwGE 1/ 161 f)

Doch offensichtlich ist dem heutigen Staat - den "Volksvertretern" und den ausführenden "Staatsdienern" - der Untertan und Duckmäuser wesentlich lieber als der freie und mündige Bürger.